meifahrschui
Ausbildung mit Plan

Führerscheinklassen


Der Autoführerschein
Klasse B / BF17 / BA / B197

  • Begleitetes Fahren mit 17
  • Automatik Ausbildung
  • Schlüsselzahl B197 ( BF17 oder B )
  1. Ausbildung im Automatik-Auto
  2. Ergänzende Schaltausbildung von mind.10 Fahrstunden á 45min.
  3. Erfolgreiche Testfahrt von mind. 15min. mit deinem Fahrlehrer im Schaltfahrzeug 
  4. Nachweis für die Behörde, ausgestellt von deiner Fahrschule
  5. Praktische Prüfung im Automatik-Auto
  6. FREI FAHRT egal mit welchem Antrieb

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – das darfst du damit fahren:

-zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeugs von max. 3500kg

-maximal 8 Sitzplätze ohne Fahrer

-Einschluss der Fahrerlaubnisklassen AM und L

Voraussetzungen:

-Kein Vorbesitz notwendig

-Mindestalter für die Anmeldung bei BF 17       -> 16 ½

-Mindestalter für die Anmeldung ohne BF17     -> 17 ½

-Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 17. / 18. Geburtstag

-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 17. / 18. Geburtstag

Anhänger dürfen mitgenommen werden wenn:

-Der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750kg hat.

-Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg ist aber die zulässige Gesamtmasse der ganzen Fahrzeugkombination ( Auto und Anhänger ) die 3500kg nicht überschreitet.

 

Auto mit Anhänger

Klasse BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger – das darfst du damit fahren:

-zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750kg aber maximal 3500kg

Voraussetzungen:

-Vorbesitz der Klasse B notwendig

-Mindestalter für die Anmeldung bei BF 17       -> 16 ½

-Mindestalter für die Anmeldung ohne BF17     -> 17 ½

-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 17. / 18. Geburtstag

-Keine Theorieprüfung notwendig – bei Klasse B schon mit eingeschlossen

-praktische Prüfung Pflicht 

Mofa

Das Mofa ist keine zu erwerbende Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Prüfbescheinigung

Das darfst du damit fahren

-Hubraum max. 50cm³

-bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h

Voraussetzungen:

-Mindestalter für die Anmeldung 14 ½

-Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 15. Geburtstag.

-Eine praktische Prüfung musst du hierfür nicht ablegen

Roller 

Klasse AM 15

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge / Dreirädrige Kraftfahrzeuge / Vierrädrige Kraftfahrzeuge – das darfst du damit fahren:

-Hubraum max. 50cm³

-bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45km/h

-Leistung max. 4kW bei Elektromotor

Voraussetzungen:

-Kein Vorbesitz notwendig

-Mindestalter für die Anmeldung 14 ½

-Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 15. Geburtstag

-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 15. Geburtstag 

Moped - der 125er Führerschein

Klasse A1

Zweirädrige Krafträder – das darfst du damit fahren:

-Hubraum max. 125cm³

-Leistung max. 11kW

-Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1kW / kg

-Einschluss der Klasse AM

Dreirädrige Krafträder

-Hubraum über 50cm³ oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45km/h

-Leistung max. 15kW

Voraussetzungen:

-Kein Vorbesitz notwendig

-Mindestalter für die Anmeldung 15 ½

-Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag

-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 16. Geburtstag 

Kleines Motorrad

Klasse A2

Krafträder – das darfst du damit fahren:

-Leistung max. 35kW

-Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2kW / kg

-Einschluss der Klasse AM und A1

Voraussetzungen:

-Kein Vorbesitz notwendig

-Mindestalter für die Anmeldung 17 ½

-Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. Geburtstag

-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag 

Großes Motorrad

Klasse A direkt

Krafträder – das darfst du damit fahren:

-Hubraum über 50cm³

-bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

-Hubraum über 50cm³

-bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h

-Leistung über 15kW

-Einschluss der Klasse AM, A1, A2

Voraussetzungen:

-Kein Vorbesitz notwendig

-Mindestalter beim direkt Erwerb ohne Vorbesitz für die Anmeldung 23 ½

-Mindestalter beim Aufstieg von A2 auf A direkt für die Anmeldung 19 ½

-Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 24. Geburtstag

-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 20. / 24. Geburtstag 

Kleiner Lastwagen

Klasse C1

Kraftfahrzeuge – das darfst du damit fahren:

-zulässige Gesamtmasse über 3500kg bis maximal 7500kg

-max. 8 Sitzplätze ohne Fahrer

-ein Anhänger bis maximal 750kg zulässige Gesamtmasse darf immer gezogen werden.

Voraussetzungen:

-Vorbesitz der Klasse B

-Mindestalter für die Anmeldung 17½

-Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. Geburtstag

-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag 

Kleiner Lastwagen mit Anhänger

Klasse C1E

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger – das darfst du damit fahren:

-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg

-Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 12000kg

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500kg

-Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 12000kg

Voraussetzungen:

-Vorbesitz der Klasse B und C1

-Mindestalter für die Anmeldung 17½

-Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. Geburtstag                  

-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag 

Lastwagen

Klasse C

Kraftfahrzeuge – das darfst du damit fahren:

-zulässige Gesamtmasse über 3500kg

-maximal 8 Sitzplätze ohne Fahrer

-ein Anhänger bis maximal 750kg zulässige Gesamtmasse darf immer gezogen werden.

-Einschluss der Klasse C1

Voraussetzungen:

-Vorbesitz der Klasse B

-Mindestalter für die Anmeldung bei erfolgter Grundqualifikation oder einer spezifischen Berufsausbildung 17 ½

-Mindestalter für die Anmeldung bei direkt Erwerb 20 ½

-Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. / 20. Geburtstag                         

-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 18. / 20. Geburtstag

Lastwagen mit Anhänger

Klasse CE

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger – das darfst du damit fahren:

-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg

-Einschluss der Klassen BE , C1E, T sowie DE bei Vorbesitz D

Voraussetzungen:

-Vorbesitz der Klasse B und C

-Mindestalter für die Anmeldung bei erfolgter Grundqualifikation oder einer spezifischen Berufsausbildung 17 ½

-Mindestalter für die Anmeldung bei direkt Erwerb 20 ½

-Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. / 20. Geburtstag                         

-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 18. / 20. Geburtstag 

Kleiner Bus

D1

Kraftomnibusse – das darfst du damit fahren

-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750kg

-für maximal 16 Sitzplätze ohne Fahrer

-Länge maximal 8m

Voraussetzungen:

-Vorbesitz der Klasse B

-Mindestalter für die Anmeldung bei erfolgter Grundqualifikation oder einer spezifischen Berufsausbildung 17 ½

-Mindestalter für die Anmeldung bei direkt Erwerb 20 ½

-Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. / 20. Geburtstag                         

-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 18. / 20. Geburtstag 

Kleiner Bus mit Anhänger

Klasse D1E

Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger – das darfst du damit fahren:

-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg

-Einschluss der Klasse BE

Voraussetzungen:

-Vorbesitz der Klasse B und D1

-Mindestalter für die Anmeldung bei erfolgter Grundqualifikation oder einer spezifischen Berufsausbildung 17 ½

-Mindestalter für die Anmeldung bei direkt Erwerb 20 ½

-Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. / 20. Geburtstag                         

-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 18. / 20. Geburtstag

Bus

Klasse D

Kraftomnibusse – das darfst du damit fahren:

-für mehr als 8 Sitzplätz / Personen ohne den Fahrer

-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg

-Einschluss der Klasse D1

Voraussetzungen:

-Vorbesitz der Klasse B

-Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation – erkundige die hierfür direkt bei uns in der Fahrschule 

Bus mit Anhänger

Klasse DE

Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger – das darfst du damit fahren:

-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg

-Einschluss der Klasse BE und D1E

Voraussetzungen:

-Vorbesitz der Klassen B und D

-Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation – erkundige die hierfür direkt bei uns in der Fahrschule 

Kleiner Traktor

Klasse L

Zugmaschinen – das darfst du damit fahren:

-für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

-bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h

-mit Anhänger darf maximal 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen , Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderungsfahrzeuge

-bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h auch mit Anhänger

Voraussetzungen:

-Kein Vorbesitz notwendig

-Mindestalter für die Anmeldung 15 ½

-Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag                  

-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 16.Geburtstag

Großer Traktor

Klasse T

Zugmaschinen – das darfst du damit fahren:

-für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

-bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 60 km/h -> nur für Fahrer ab 18 Jahre

-bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h auch mit Anhänger -> nur für Fahrer unter 18 Jahre

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen

-für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

-bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h auch mit Anhänger

-Einschluss der Klassen AM und L

Voraussetzungen:

-Kein Vorbesitz notwendig

-Mindestalter für die Anmeldung 15 ½

-Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag                  

-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 16.Geburtstag 


E-Mail
Anruf
Instagram