Der Autoführerschein
| Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – das darfst du damit fahren: -zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeugs von max. 3500kg -maximal 8 Sitzplätze ohne Fahrer -Einschluss der Fahrerlaubnisklassen AM und L Voraussetzungen: -Kein Vorbesitz notwendig -Mindestalter für die Anmeldung bei BF 17 -> 16 ½ -Mindestalter für die Anmeldung ohne BF17 -> 17 ½ -Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 17. / 18. Geburtstag -Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 17. / 18. Geburtstag Anhänger dürfen mitgenommen werden wenn: -Der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750kg hat. -Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg ist aber die zulässige Gesamtmasse der ganzen Fahrzeugkombination ( Auto und Anhänger ) die 3500kg nicht überschreitet.
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Auto mit Anhänger Klasse BE | Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger – das darfst du damit fahren: -zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750kg aber maximal 3500kg Voraussetzungen: -Vorbesitz der Klasse B notwendig -Mindestalter für die Anmeldung bei BF 17 -> 16 ½ -Mindestalter für die Anmeldung ohne BF17 -> 17 ½ -Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 17. / 18. Geburtstag -Keine Theorieprüfung notwendig – bei Klasse B schon mit eingeschlossen
-praktische Prüfung Pflicht |
Mofa | Das Mofa ist keine zu erwerbende Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Prüfbescheinigung Das darfst du damit fahren -Hubraum max. 50cm³ -bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h Voraussetzungen: -Mindestalter für die Anmeldung 14 ½ -Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 15. Geburtstag. -Eine praktische Prüfung musst du hierfür nicht ablegen |
Roller Klasse AM 15 | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge / Dreirädrige Kraftfahrzeuge / Vierrädrige Kraftfahrzeuge – das darfst du damit fahren: -Hubraum max. 50cm³ -bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45km/h -Leistung max. 4kW bei Elektromotor Voraussetzungen: -Kein Vorbesitz notwendig -Mindestalter für die Anmeldung 14 ½ -Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 15. Geburtstag
-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 15. Geburtstag |
Moped - der 125er Führerschein Klasse A1 | Zweirädrige Krafträder – das darfst du damit fahren: -Hubraum max. 125cm³ -Leistung max. 11kW -Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1kW / kg -Einschluss der Klasse AM Dreirädrige Krafträder -Hubraum über 50cm³ oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45km/h -Leistung max. 15kW Voraussetzungen: -Kein Vorbesitz notwendig -Mindestalter für die Anmeldung 15 ½ -Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag
-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 16. Geburtstag |
Kleines Motorrad Klasse A2 | Krafträder – das darfst du damit fahren: -Leistung max. 35kW -Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2kW / kg -Einschluss der Klasse AM und A1 Voraussetzungen: -Kein Vorbesitz notwendig -Mindestalter für die Anmeldung 17 ½ -Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. Geburtstag
-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag |
Großes Motorrad Klasse A direkt | Krafträder – das darfst du damit fahren: -Hubraum über 50cm³ -bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45km/h Dreirädrige Kraftfahrzeuge -Hubraum über 50cm³ -bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h -Leistung über 15kW -Einschluss der Klasse AM, A1, A2 Voraussetzungen: -Kein Vorbesitz notwendig -Mindestalter beim direkt Erwerb ohne Vorbesitz für die Anmeldung 23 ½ -Mindestalter beim Aufstieg von A2 auf A direkt für die Anmeldung 19 ½ -Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 24. Geburtstag
-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 20. / 24. Geburtstag |
Kleiner Lastwagen Klasse C1 | Kraftfahrzeuge – das darfst du damit fahren: -zulässige Gesamtmasse über 3500kg bis maximal 7500kg -max. 8 Sitzplätze ohne Fahrer -ein Anhänger bis maximal 750kg zulässige Gesamtmasse darf immer gezogen werden. Voraussetzungen: -Vorbesitz der Klasse B -Mindestalter für die Anmeldung 17½ -Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. Geburtstag
-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag |
Kleiner Lastwagen mit Anhänger Klasse C1E | Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger – das darfst du damit fahren: -Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg -Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 12000kg Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger -Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500kg -Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 12000kg Voraussetzungen: -Vorbesitz der Klasse B und C1 -Mindestalter für die Anmeldung 17½ -Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. Geburtstag
-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag |
Lastwagen Klasse C | Kraftfahrzeuge – das darfst du damit fahren: -zulässige Gesamtmasse über 3500kg -maximal 8 Sitzplätze ohne Fahrer -ein Anhänger bis maximal 750kg zulässige Gesamtmasse darf immer gezogen werden. -Einschluss der Klasse C1 Voraussetzungen: -Vorbesitz der Klasse B -Mindestalter für die Anmeldung bei erfolgter Grundqualifikation oder einer spezifischen Berufsausbildung 17 ½ -Mindestalter für die Anmeldung bei direkt Erwerb 20 ½ -Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. / 20. Geburtstag -Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 18. / 20. Geburtstag |
Lastwagen mit Anhänger Klasse CE | Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger – das darfst du damit fahren: -Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg -Einschluss der Klassen BE , C1E, T sowie DE bei Vorbesitz D Voraussetzungen: -Vorbesitz der Klasse B und C -Mindestalter für die Anmeldung bei erfolgter Grundqualifikation oder einer spezifischen Berufsausbildung 17 ½ -Mindestalter für die Anmeldung bei direkt Erwerb 20 ½ -Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. / 20. Geburtstag
-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 18. / 20. Geburtstag |
Kleiner Bus D1 | Kraftomnibusse – das darfst du damit fahren -Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750kg -für maximal 16 Sitzplätze ohne Fahrer -Länge maximal 8m Voraussetzungen: -Vorbesitz der Klasse B -Mindestalter für die Anmeldung bei erfolgter Grundqualifikation oder einer spezifischen Berufsausbildung 17 ½ -Mindestalter für die Anmeldung bei direkt Erwerb 20 ½ -Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. / 20. Geburtstag
-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 18. / 20. Geburtstag |
Kleiner Bus mit Anhänger Klasse D1E | Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger – das darfst du damit fahren: -Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg -Einschluss der Klasse BE Voraussetzungen: -Vorbesitz der Klasse B und D1 -Mindestalter für die Anmeldung bei erfolgter Grundqualifikation oder einer spezifischen Berufsausbildung 17 ½ -Mindestalter für die Anmeldung bei direkt Erwerb 20 ½ -Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. / 20. Geburtstag -Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 18. / 20. Geburtstag |
Bus Klasse D | Kraftomnibusse – das darfst du damit fahren: -für mehr als 8 Sitzplätz / Personen ohne den Fahrer -Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg -Einschluss der Klasse D1 Voraussetzungen: -Vorbesitz der Klasse B
-Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation – erkundige die hierfür direkt bei uns in der Fahrschule |
Bus mit Anhänger Klasse DE | Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger – das darfst du damit fahren: -Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg -Einschluss der Klasse BE und D1E Voraussetzungen: -Vorbesitz der Klassen B und D
-Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation – erkundige die hierfür direkt bei uns in der Fahrschule |
Kleiner Traktor Klasse L | Zugmaschinen – das darfst du damit fahren: -für land- und forstwirtschaftliche Zwecke -bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h -mit Anhänger darf maximal 25 km/h gefahren werden Selbstfahrende Arbeitsmaschinen , Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderungsfahrzeuge -bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h auch mit Anhänger Voraussetzungen: -Kein Vorbesitz notwendig -Mindestalter für die Anmeldung 15 ½ -Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag -Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 16.Geburtstag |
Großer Traktor Klasse T | Zugmaschinen – das darfst du damit fahren: -für land- und forstwirtschaftliche Zwecke -bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 60 km/h -> nur für Fahrer ab 18 Jahre -bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h auch mit Anhänger -> nur für Fahrer unter 18 Jahre Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen -für land- und forstwirtschaftliche Zwecke -bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h auch mit Anhänger -Einschluss der Klassen AM und L Voraussetzungen: -Kein Vorbesitz notwendig -Mindestalter für die Anmeldung 15 ½ -Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag
-Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 16.Geburtstag |